Elternbeirat

Nachdem die auf der Stammesversammlung anwesenden Eltern zunächst zwei Elternvertreter benannt haben, wurden für die vier Stufen satzungsgemäß je zwei Elternvertreter als Elternbeirat gewählt. Diese wiederum haben aus Ihrer Mitte einen Elternbeiratsvorsitzenden sowie einen Stellvertreter gewählt; der Elternbeiratsvorsitzende ist geborenes Mitglied im Vorstand des Förderkreis. Ein Mitglied des Stammesvorstands ist beratendes Mitglied des Elternbeirates.

Sie können den Elternbeirat erreichen unter elternbeirat@dpsg-koeln-brueck.de. Die Nachricht wird an den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden des Eltenbeirats weitergeleitet, die dann ggf. Weiteres veranlassen können. Sie können sich natürlich auch vertraulich über die stammesintern weitergegebenen Kontaktadressen an die jeweiligen Elternbeiräte wenden, falls Sie nicht möchten, dass Mitglieder aus dem Leitungsteam davon erfahren.

Der Elternbeirat berät laut Satzung der DPSG die Leitungsteams und den Vorstand des Stammes in erzieherischen Fragen, unterstützt sie in der Öffentlichkeit, in der Pfarrgemeinde und bei der Planung und Durchführung von Unternehmungen. Er wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.